Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Geschäfte der Rockfabrik und Ihrer Partner, nachfolgend Rockfabrik genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Mieters bzw. Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Individuelle Absprachen müssen schriftlich erfolgen. Für den Fall das die Rockfabrik Personal stellt beschränkt sich ihre Haftung auf den anteiligen Mietpreis, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall von Mietanlagen übernimmt die Rockfabrik keine Haftung.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt rein netto zahlbar.
3. Vermietung
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift, an dass er das Material in einwandfreiem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trägt der Mieter die Verantwortung für das Material. Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand des Materials. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste oder Schäden am Material die nicht durch Verschleiß entstanden sind haftet der Mieter. Das gilt auch für den Fall von Beschädigungen durch Dritte und Schäden die durch unsachgemäße Bedienung des Mieters oder dessen Beauftragte entstanden sind. Der Mieter verpflichtet sich das Material in dem Zustand in dem er es übernommen hat, am vereinbarten Tag und Ort zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe verpflichtet den Mieter zur Übernahme der gesamten Kosten die der Rockfabrik daraus entstehen.
4. Rücktritt
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere Gründe nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt :
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete
weniger als 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete
5. Eigenverantwortung des Mieters
Der Mieter garantiert die Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der notwendigen Stellflächen für das Material, sowie die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten etc.. Der Mieter hat je nach Vereinbarung für die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl zu sorgen. Bei Nichterfüllung haftete der Mieter für den Zusatzaufwand. Bei Freiluftveranstaltungen hat der Mieter für ausreichenden Wetterschutz des Materials zu sorgen. Ist der Wetterschutz unzureichend hat der Vermieter das Recht die Leistung zu verweigern, die Kosten trägt der Mieter.
Während der Veranstaltung trägt der Mieter die Kosten für eine angemessene Verpflegung des Personals, sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen für die Unterbringung.
6. Schlußvorschrift, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und der Rockfabrik gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Meinerzhagen. Erfüllungsort ist Meinerzhagen. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden alle anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.


Die Rockfabrik